Erwachsene (ab 18 Jahren) | € 180 |
Ehepaare oder gleichgestellte Partnerschaften | € 300 |
Ehepaare oder gleichgestellte Partnerschaften einschl. aller Kindern unter 15 Jahren | € 330 |
Erwachsene einschl. aller Kinder unter 15 Jahren | € 210 |
Jugendliche ab 15 Jahren | € 42 |
Azubis, Schüler, Studenten, FSJler, BUFDIs ab 18 Jahren mit entsprechendem jährlichen Nachweis |
€ 70 |
Kinder bis 15 Jahren | € 30 |
Passiver Mitgliedsbeitrag pro Person | € 31 |
Erstes Jahr Mitgliedschaft ab 18 Jahren | € 50 |
Erstes Jahr Mitgliedschaft unter 18 Jahren | € 0 |
(alle Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung) |
Die derzeitige Arbeitsstundenregelung sieht vor, dass jedes Mitglied 5 Arbeitsstunden innerhalb eines Kalenderjahres zu leisten hat. Sind mehrere Familienangehörige Mitglied im Verein, sind die 5 Arbeitsstunden je Familie zu leisten. Befreit von dieser Regelung sind Mitglieder, die das 70. Lebensjahr überschritten haben oder alle passiv gemeldete Mitglieder. Arbeitsstunden können bei Festen, bei der Frühjahrsinstandsetzung oder dem winterfest machen der Plätze, Kuchen, etc. geleistet werden. Dazu bitte die verschiedenen Aufrufe im Nachrichtenblatt der Gemeinde oder per E-Mail beachten.
Werden Arbeitsstunden bis zum Jahresende nicht geleistet, wird jede Stunde mit 12 € verrechnet. Im Falle einer Einzugsermächtigung wird der Betrag vom Konto eingezogen.