§ l Benutzung der Anlage
Die Anlage steht allen Mitgliedern zur Verfügung;
Gebühren je 1,5 Stunden und pro Person:
Gastspieler Erwachsene 10,00 €
Passive Mitglieder 5,00 €
Gastspieler Kinder / Jugend - €
Gastspieler dürfen an maximal 4 Tagen im Monat den Platz benutzen. Der Name und die Gebühren für Gastspieler sind in der Verzehrliste des Vereinsmitglieds, mit dem gespielt wurde, zu vermerken. Die Abrechnung erfolgt über diese.
Sofern im Laufe der Saison Belegungsprobleme entstehen sollten, behält sich der Sportwart / Vorstand eine neue Regelung vor.
§ 2 Spielbetrieb
Spielzeit: 8:00 Uhr-22:00 Uhr
Die Spielzeit für Einzel und Doppel beträgt 90 Minuten. In dieser Zeit muss der Platz bei Trockenheit vorher gründlich gewässert, sowie nach dem Spiel abgezogen werden.
a) Kinder und Jugendliche sollen vorzugsweise auf Platz 4 spielen. Sie sind dort erwachsenen Mitgliedern gleichberechtigt.
b) Auf den Plätzen 1 – 3 haben Erwachsene Vorrang. Sind diese Plätze nicht belegt, können sie auch von Kindern belegt werden.
c) Aktive Mitglieder haben Vorrang vor passiven Mitgliedern und Gastspielern.
d) Passive Mitglieder sind 1 mal im Monat spielberechtigt.
e) Bei starkem Andrang ist ausschließlich Doppel zu spielen.
g) Sonderregelungen gelten bei sportlichen Veranstaltungen (Verbandsspielen, Vereinsmeisterschaften, Ranglistenspielen, und Training)
§ 3 Platzbelegung
Die Platzbelegung erfolgt durch Eintragung in die Belegungsliste (Vor- und Nachname). Nur persönlich anwesende Mitglieder dürfen sich in die Liste eintragen. Es gibt generell kein Vorbuchungsrecht, d.h. eine Eintragung am Morgen für den Abend 19:00 Uhr ist nicht gestattet. Nicht eingetragene Spieler(innen) müssen den Platz verlassen, wenn dies von Mitgliedern verlangt wird, die sich eingetragen haben.
Platzreservierungen zum Training werden nur vom Sportwart getätigt.
§ 4 Platzsperre
Die Spielfelder können vom Vorstand / Sportwart gesperrt bzw. geöffnet werden (z.B. schlechte Witterungsverhältnisse, schlechte Spielfeldbeschaffenheit). Das Zeichen für eine Platzsperre ist ein heruntergelassenes Netz, ein geschlossenes Tor oder eine Absperrung am Zugang zu den Plätzen. Generell gilt, dass auf den Plätzen nicht gespielt werden darf, sollte der Untergrund zu weich sein (z.B. bei Regen, direkt nach einem Platzregen).
§ 5 Verantwortung für den Spielbetrieb und Tennisanlage
Der Vorstand / Sportwart ist für den Spielbetrieb verantwortlich, ebenfalls für die Ordnung innerhalb der Tennisanlage. Der Vorstand behält sich vor, - bei Unstimmigkeiten zur Platzbelegung -, der jeweiligen Situation angemessene Einzelentscheidungen zu treffen. Die Einhaltung der Platz- und Spielordnung durch die Mitglieder hilft Probleme bei der Platzbelegung zu vermeiden. Generell gilt für die Mitglieder der Aufruf, sich selbst zu einigen.
Freudental, Mai 2020
Vorstand TCF