§ 1 Benutzung der Anlage
Die Anlage steht allen Mitgliedern ohne weitere Zusatzkosten zur Verfügung.
Volljährige Personen, die keine Mitglieder sind, müssen beim Kassier des Vereins für zehnmalige Nutzung einen Einmalbetrag von 100,00 € im Vorfeld entrichten (Kontakt siehe Aushang oder Mitgliederantrag auf der Homepage).
Erwachsene Gastspieler die zusammen mit einem Vereinsmitglied spielen können die Gebühren auch über die Verzehrliste des Vereinsmitglieds abrechnen. Hierfür ist pro Nutzung 10,00 € in die Verzehrliste des Vereinsmitgliedes einzutragen.
Passive Mitglieder sind 1 mal im Monat kostenfrei spielberechtigt. Spielen sie häufiger sind 5,00 € pro Nutzung über die Verzehrliste an den Verein zu bezahlen.
Kinder und Jugendliche die als Gastspieler die Anlage benutzen bezahlen nichts.
Eltern von Kindern und Jugendlichen im Verein können die Anlage zusammen mit ihnen ebenfalls kostenfrei benutzen.
Sofern im Laufe der Saison Belegungsprobleme entstehen sollten, behält sich der Sportwart / Vorstand eine neue Regelung vor.
§ 2 Spielbetrieb
Spielzeit: 8:00 Uhr-22:00 Uhr
Die Spielzeit für Einzel und Doppel beträgt 90 Minuten. In dieser Zeit muss der Platz vor Spielbeginn gewässert (auf trockenen Plätzen darf nicht gespielt werden), sowie nach dem Spiel abgezogen werden.
a) Kinder und Jugendliche sollen vorzugsweise auf Platz 4 spielen. Sie sind dort erwachsenen Mitgliedern gleichberechtigt.
b) Auf den Plätzen 1 – 3 haben Erwachsene Vorrang. Sind diese Plätze nicht belegt, können sie auch von Kindern belegt werden.
c) Aktive Mitglieder haben Vorrang vor passiven Mitgliedern und Gastspielern.
d) Bei starkem Andrang ist ausschließlich Doppel zu spielen.
e) Sonderregelungen gelten bei sportlichen Veranstaltungen (Verbandsspielen, Vereinsmeisterschaften, Ranglistenspielen, und Training)
§ 3 Platzsperre
Die Spielfelder können vom Vorstand / Sportwart gesperrt bzw. geöffnet werden (z.B. schlechte Witterungsverhältnisse, schlechte Spielfeldbeschaffenheit). Das Zeichen für eine Platzsperre ist ein heruntergelassenes Netz, ein geschlossenes Tor oder eine Absperrung am Zugang zu den Plätzen. Generell gilt, dass auf den Plätzen nicht gespielt werden darf, sollte der Untergrund zu weich sein (z.B. bei Regen, direkt nach einem Platzregen).
§ 4 Verantwortung für den Spielbetrieb und Tennisanlage
Der Vorstand / Sportwart ist für den Spielbetrieb verantwortlich, ebenfalls für die Ordnung innerhalb der Tennisanlage. Der Vorstand behält sich vor, - bei Unstimmigkeiten zur Platzbelegung -, der jeweiligen Situation angemessene Einzelentscheidungen zu treffen. Die Einhaltung der Platz- und Spielordnung durch die Mitglieder hilft Probleme bei der Platzbelegung zu vermeiden. Generell gilt für die Mitglieder der Aufruf, sich selbst zu einigen.
Freudental, Mai 2023
Tennisclub Freudental, Vorstand